Öffnungszeiten und Ferienregelung

Öffnungszeiten 
Montag bis Donnerstag von 11:30-16:00 Uhr 
Eine Erweiterung der Öffnungszeiten bedarf einer Mindestzahl von 5 Anmeldungen pro Einrichtung.

Bei Fernbleiben des Kindes (z.B. bei Krankheit, Arztbesuchen, …) ist eine Abmeldung beim Hortteam bis 11:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten (unter 05252 6274770 oder hort [at] oberhofen-inntal [dot] gv [dot] at) verpflichtend. Bei einer Abmeldung bis 8:30 Uhr wird das Mittagessen nicht verrechnet. 


Ferienregelung
Der Hort bietet an schulfreien Tagen und in den Ferien (analog zum Kindergarten und der Kinderkrippe) eine bedarfsorientierte Betreuung von 7:00-13:00 Uhr (ohne Mittagessen). Weiters kann der Hort in den Ferien auch bis 16:00 Uhr mit Mittagessen besucht werden, sofern eine Mindestzahl von 5 Anmeldungen gegeben ist.

Ausgenommen davon sind festgelegte Schließtage, die in der Ferienordnung aufgelistet werden. Bei einem abweichendem Betreuungsbedarf ist Kontakt mit der Hortleitung aufzunehmen. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung wird zeitgerecht durch die Gemeinde per Mail ausgesendet und muss rechtzeitig (bis zum Anmeldeschluss) ausgefüllt und zurückgesendet werden, um Personalressourcen planen zu können. Diese Betreuung ist in den Herbst-, Semester- und Osterferien für Kindern, die den Hort auch unter dem Schuljahr besuchen, an den Tagen, an denen sie angemeldet sind, kostenlos. Für zusätzliche Tage oder Kinder, die nicht im Hort angemeldet sind, wird der Ferientarif (bereits im Vorhinein) verrechnet (siehe Tarifordnung). Da die Anmeldung in den Ferien verbindlich ist, wird der Tarif auch bei Fernbleiben verrechnet. 

Schließtage
Neben den gesetzlichen Feiertagen hat unsere Einrichtung an weiteren 25 Tagen geschlossen. Diese können ebenso der Ferienordnung entnommen werden.

Ferienordnung und Schließtage für das Betreuungsjahr 2024_2025