An- und Abmeldung

Anmeldung
Der Hort ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen allen schulpflichtigen Kindern aus Oberhofen zugänglich. Kinder, welche keinen Hauptwohnsitz in Oberhofen haben, können nur dann aufgenommen bzw. betreut werden, wenn keine Oberhofer Kinder auf der Warteliste stehen. Dies gilt auch bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes während des Betreuungsjahres.
Voraussetzungen für die Aufnahmen sind:

  • Erstgespräch der Eltern mit der pädagogischen Leitung 
  • die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten, inklusive aller ausgefüllter Unterlagen 
  • die Vorlage eines Gutachtens oder Attests bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen 
  • die Verpflichtung der/des Erziehungsberechtigten, die Hortordnung zur Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten

Bei Interesse einer Anmeldung, wenden Sie sich bitte an die Hortleitung

Änderungen des Betreuungsausmaßes
Die Änderung des Betreuungsausmaßes ist nur bis zum 20. des Vormonats möglich und muss der pädagogischen Leitung gemeldet werden. Eine Erhöhung des Betreuungsausmaßes ist nur möglich, sofern freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Abmeldung
Die Erziehungsberechtigten können mit dem letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist den Austritt erklären.

Ausschließung
Die Kinder können vom Weiterbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden: 

  • bei längerem oder wiederholtem Fernbleiben des Kindes ohne Grund oder ohne Abmeldung 
  • bei wiederholter Verletzung der Bestimmungen der Hortordnung durch die Erziehungsberechtigten 
  • bei Rückstand des Entgelts länger als 3 Monate